Garantien für Zahnersatz

Auf eine Zahnbehandlung in Ungarn kann ein Patient bis zu fünf Jahre Garantie bekommen. Dies geht weit über die in Deutschland und innerhalb der EU geltenden Vorschrift von zwei Jahren Garantie für Zahnersatz hinaus. Garantieleistungen dienen stets der Sicherstellung einer hohen Behandlungsqualität. Die Garantiezeit auf eine Zahnbehandlung in Ungarn wird nach einheitlichen, von der Zahnklinik oder Zahnpraxis, festgelegten Richtlinien erbracht.

 

Garantie abhängig von Form des Zahnersatz

Die Dauer der Garantie ist abhängig von der Form des Zahnersatzes, der bei einer Zahnbehandlung in Ungarn eingesetzt wurde. Die von der EU vorgeschriebene Garantiezeit von zwei Jahren haben einige Anbieter für Zahnbehandlung in Ungarn verlängert. Die CosmoDent Zahnklinik und Zahnpraxen in Budapest beispielsweise bieten zwischen einem und fünf Jahren Garantie auf alle erbrachten Leistungen. Auf Kronen, Brücken, Veneers und Inlays gibt es eine Garantie von fünf Jahren. Auf Zahnprothesen geben Zahnkliniken zwischen einem Jahr (bei Totalprothesen) und drei Jahren (bei Teilprothesen) Garantie.

 

Sicherstellen der Garantieansprüche

Um den Leistungsanspruch auf Garantie sicherzustellen, sollten verschiedene Verhaltensregeln beachtet werden. Dazu gehören eine regelmäßige Mundhygiene und der sachgemäße Umgang mit dem neuen Zahnersatz. Die ärztlichen Anweisungen nach der Zahnbehandlung in Ungarn sollten ebenso befolgt werden wie die jährlichen Kontrolltermine beim Zahnarzt.

 

Keine Garantieleistung auf selbstverursachte Schäden

Ausgenommen von den Garantieleistungen sind provisorischer Zahnersatz und Nachbehandlungen, die im Rahmen der Zahnbehandlung in Ungarn notwendig sind. Dazu zählt beispielsweise das Entfernen von Nähten nach einem chirurgischen Eingriff oder die spätere Unterfütterung bei einer Zahnprothese. Selbstverursachte Schäden am neuerworbenen Zahnersatz werden von den Garantieleistungen ausgenommen. Gleiches gilt für Kiefergelenk-Dysfunktionen, beim natürlichen Abbau des Kieferknochens oder Zahnhalteapparates. Das Gebiss kann sich auch bei größerer Gewichtsab- bzw. –zunahme verändern. Liegt eine Allgemeinerkrankung vor, die sich ungünstig auf Zähne und Gebiss auswirkt, wie zum Beispiel Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, entfällt die Garantie auf den Zahnersatz.

 

Erbringen der Garantien

In der Regel werden Garantieleistungen schnell und unbürokratisch von den Zahnkliniken und Zahnpraxen erbracht. Um den Anspruch auf Garantie für den jeweiligen Zahnersatz gelten zu machen, sollte die Zahnklinik oder Anbieter für Zahnbehandlungen im Ausland schnellstens informiert werden. Zumeist reicht eine Konsultation aus, um die Korrektur am Zahnersatz durchführen zu lassen.